Keller überschwemmt – wer zahlt?
Durch einen Fehler der Baufirma wird der Keller eines Beobachter-Abonnenten geflutet. Die Versicherung will, dass er den Selbstbehalt zahlt. Dank eines Rats kann er dies abwenden.
Veröffentlicht am 11. April 2025 - 06:00 Uhr
Die Wasserleitungen zu René Hochstrassers Haus sind alt, er muss sie ersetzen lassen. Seinem Nachbarn geht es gleich. Sie beauftragen eine Firma, neue Leitungen zu ziehen.
Den Anschluss an seine Hausleitungen kann Hochstrasser selbst legen, er ist Handwerker. Das alte Rohr sägt er im Keller ab, verschliesst es aussen mit einem Zapfen und markiert den Abgang zum Nachbarn mit gelbem Klebeband. Alles wie auf den Plänen.
Die Baufirma will dann die Leitung zum Nachbarn anschliessen, erwischt aber das falsche Rohr – Hochstrassers altes, das ins Leere führt. Sein Keller läuft mit Wasser voll.
Baufirma muss Schadensersatz zahlen
Hochstrassers Gebäudewasserversicherung bezahlt den Schaden von über 1000 Franken. Aber: Der Selbstbehalt von 200 Franken bleibt an Hochstrasser hängen. Die Versicherung will das Geld nicht beim Verursacher eintreiben – der Aufwand lohnt sich nicht bei dem kleinen Betrag.
«Muss nicht die Baufirma den Selbstbehalt zahlen?», fragt Hochstrasser beim Beratungszentrum des Beobachters. Doch, so die Beraterin: «Die Baufirma hat den Werkvertrag mangelhaft erfüllt, sie muss Schadenersatz zahlen. Sie können eine Frist setzen und mit Betreibung drohen.» Das wirkt: Die Baufirma zahlt.
Ist ein abgeliefertes Werk mangelhaft oder entspricht es nicht den Vereinbarungen, stehen dem Besteller gewisse Rechte zu. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie im Merkblatt «Werkmangel – was tun?», welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen, wie Sie die Mängelrüge durchsetzen und welche gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Verjährung gelten.
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