BGE 9C_526/2010 vom 20. Okt. 2010: Ein Versicherter, der seine Liegenschaft mit Mitteln der Wohneigentumsförderung (WEF) finanzierte hatte, verstarb. Die Nachkommen schlugen das Erbe aus. Das Bundesgericht entschied, dass sofern keine Begünstigten vorhanden sind, der WEF-Vorbezug aus der Verwertung der Liegenschaft an die Pensionskasse zurückzuzahlen sei.