Finanzierung von Wohneigentum mit Pensionskassengeldern
Rechtsratgeber
GrundlageVorbezug von Pensionskassenguthaben zum Erwerb von Wohneigentum
Ein Vorbezug von Pensionskassenguthaben ist alle fünf Jahre möglich; der Mindestbezug beträgt CHF 20'000
Will man Wohneigentum erwerben, kann man dazu einen Teil des Pensionskassenguthabens beziehen. Der Vorbezug muss mindestens CHF 20'000 betragen und ist alle fünf Jahre möglich. Bis zum 50. Altersjahr kann die gesamte Freizügigkeitsleistung bezogen werden, danach bestehen gewisse Einschränkungen. Der Kapitalbezug für Wohneigentum ist bis 3 Jahre vor dem Anspruch auf Altersleistungen möglich. Der Vorbezug wird im Grundbuch vermerkt - die Kosten dazu trägt der Versicherte. Beachten Sie dazu auch unseren Beobachter-Artikel: «Lieber ein Häuschen statt Geld im Alter?»