Leistungen der Pensionskasse an Hinterbliebene
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid Begünstigung Todesfallkapital für die Lebenspartnerin
Im folgenden Bundesgerichtsentscheid wird entschieden, ob einer Lebenspartnerin bereits nach 3 Jahren eine Todesfallsumme aus der Pensionskasse bezahlt werden kann?
BGE 144 V 327: Die betroffene Pensionskasse sah in Ihrem Reglement vor, dass die Begünstigung der überlebenden Partnerin bereits nach einer dreijährigen Partnerschaft möglich sei. Für das Bundesgericht widerspricht dies dem gesetzlichen Mindestkriterium, das 5 Jahre vorsieht. Deshalb erhält die Lebenspartnerin kein Todesfallkapital ausbezahlt.