BGE 137 V 373: Ein geschiedener Ehemann ist per Scheidungsurteil zur Zahlung einer befristeten Rente verurteilt worden. Verstirbt dieser vor Ablauf der Rente, erhält die geschiedene Frau gemäss diesem Bundesgerichtsentscheid von der Pensionskasse des Ex-Ehemannes eine Witwenrente, sofern die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat. Bis anhin war umstritten, ob dies auch bei befristeten oder nur bei lebenslänglich zugesprochenen Renten der Fall sein soll.