Leistungen der Pensionskasse an Hinterbliebene
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zur Begünstigung von Lebenspartnern
Zur Begünstigung von Lebenspartnern im überobligatorischen Vorsorge- und Freizügigkeitsbereich
BGE 9C_347/2018 vom 19. Okt. 2018: Eine Lebenspartnerrente bestimmt sich nach demjenigen Reglement der Vorsorgeeinrichtung, das im Zeitpunkt der Pensionierung des Versicherten in Kraft war. Nicht nach demjenigen Reglement, das im Todesfall galt.