Leistungen der Pensionskasse an Hinterbliebene
Rechtsratgeber
GrundlageIm Todesfall: Pensionskasse informieren!
Sie müssen die Pensionskasse über den Todesfall Ihres Angehörigen selber informieren, damit Hinterlassenenleistungen ausgelöst werden.
Verstirbt eine Person, die in einer Pensionskasse versichert war, müssen die Familienangehörigen die Pensionskasse des Verstorbenen über dessen Tod informieren. Sie müssen ihre Ansprüche belegen können – dazu senden sie der Pensionskasse den Totenschein. In der Folge berechnet die Kasse die Ansprüche und zahlt ab dem 1. des auf den Tod folgenden Monats die Witwen-, Waisen- und allfälligen Lebenspartnerrenten aus.