Leistungen der Pensionskasse im Alter
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid Kinderrente der Pensionskasse
Vorzeitig Pensionierte erhalten auch Kinderrenten.
BGE 133 V 575: Versicherte, die vorzeitig in Pension gehen und Kinder haben, die noch nicht 18-jährig - oder wenn in Ausbildung stehend und noch nicht 25-jährig sind -, haben mindestens Anspruch auf eine obligatorische Kinderrente (BVG-Kinderrente).