BGE 9C_706/2008 vom 6. Nov. 2008: Ein vorzeitig pensionierter Wirtschaftsprüfer lässt sich für mehrere Monate neu anstellen. Bei seiner neuen Tätigkeit ist er bei derselben Pensionskasse versichert, bei der er auch seine vorzeitige Altersrente bezieht. Die Pensionskasse will ihm die Rente während der Dauer der Tätigkeit einstellen. Das Bundesgericht beschliesst jedoch, dass der vorzeitig pensionierte Rentner trotz Aufnahme seiner Erwerbstätigkeit Anspruch auf die reglementarische Altersrente hat.