Wenn man eine Altersrente bezieht, ist keine gesetzliche Anmeldefrist zu beachten. Es empfiehlt sich dennoch, den Rentenbezug rechtzeitig anzukündigen (Faustregel: 6 Monate vor Pensionierung). Auf die Rente hat man einen lebenslänglichen Anspruch, was sich vordergründig zu lohnen scheint. Nachteilig ist diese Lösung aber für den hinterbliebenen Ehepartner, der nach dem Tod des Versicherten nur noch 60 Prozent der Altersrente aus dem obligatorischen Teil erhält. Und wenn beide Elternteile verstorben sind, gehen Nachkommen völlig leer aus. Beachten Sie dazu auch unseren Beobachter-Artikel: "Rente oder Kapital - das ist hier die Frage".