Leistungen der Pensionskasse im Alter
Rechtsratgeber
GrundlagePensionskasse: Der Umwandlungssatz
Die Höhe des Umwandlungssatzes ist massgebend für die Rentenhöhe. Aktuell wird der Umwandlungssatz politisch immer wieder diskutiert.
Der Umwandlungssatz wird in Prozenten angegeben. Um die Altersrente zu berechnen, wird das vorhandene Alterskapital mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Aktuell beträgt der Satz 6,8 % für Männer und Frauen (Stand 2024). Beispiel: CHF 500’000 (Altersguthaben) multipliziert mit 6,8 % (Umwandlungssatz) ergibt eine Jahresrente von CHF 34’000.