Pensionskasse: Behörden und Instanzen
Rechtsratgeber
GrundlageAufsichtsbehörden der Pensionskassen
Die Aufsichtbehörde beaufsichtigt die Tätigkeiten der Pensionskassen.
Jeder Kanton bezeichnet eine Behörde, welche die Pensionskassen mit Sitz im Kanton beaufsichtigt. Die kantonalen Aufsichtsbehörden unterstehen einer unabhängigen Oberaufsichtskommission des Bundes (OAK BV). Letztere hat die Direktaufsicht über: Sicherheitsfonds, Auffangeinrichtung und Anlagestiftungen.