Jeder Kanton bezeichnet eine Behörde, welche die Pensionskassen mit Sitz im Kanton beaufsichtigt. Die kantonalen Aufsichtsbehörden unterstehen einer unabhängigen Oberaufsichtskommission des Bundes (OAK BV). Letztere hat die Direktaufsicht über: Sicherheitsfonds, Auffangeinrichtung und Anlagestiftungen.