BGE 9C_361/2011 vom 11. Nov. 2011: Arbeitslose sind während ihrem Bezug von Arbeitslosentaggeldern für die Risiken Tod und Invalidität bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichert. Ein behinderter, arbeitsloser Mann musste jedoch feststellen, dass diese Deckung nur während Arbeitslosentaggeldbezuges gilt. Der Betroffene hatte noch eine offene Rahmenfrist, jedoch keinen Taggeldanspruch mehr. Aus diesem Grund erhielt er keine zusätzliche Invalidenrente 2. Säule durch die Auffangeinrichtung.