Laut Gesetz müssen die Versicherten von ihrer Pensionskasse jährlich über ihre Leistungsansprüche informiert werden. Auf dem Versicherungsausweis, der jeweils an die Versicherten ausgehändigt wird, findet man die persönlichen Versicherungsdaten. Er ist die individuelle Ergänzung zum Pensionskassenreglement. Folgende Punkte müssen aus dem Versicherungsausweis hervorgehen: