Pensionskasse: Spezialfälle
Rechtsratgeber
GrundlagePensionskasse und mehrere Arbeitsstellen
Arbeitet man bei mehreren Arbeitgebern, gelten bezüglich Pensionskasse besondere Regeln.
Ist man bei mehreren Arbeitgebern tätig, wird bei jeder einzelnen Stelle überprüft, ob der Grenzwert von CHF 22’050 pro Jahr (2024) überschritten wird. Ist dies der Fall, erreicht man also den Mindestlohn, ist man obligatorisch vom Arbeitgeber in seiner Pensionskasse zu versichern.