BGE 9C_615/2014 vom 15. Juni 2015: Bei einem IV-Rentner wurde im Jahr seiner Alterspensionierung das Reglement der Pensionskasse geändert. Strittig war nun, welches Reglement zur Anwendung kommt, dasjenige aus dem Jahr des IV-Rentenbeginns oder das neue. Das Gericht hielt fest, dass die neuen Bestimmungen massgebend seien. Beim betroffenen Rentner wurde damit eine neue Überentschädigungsregelung für Alterspensionierte angewendet.