Sind Sie mit einem Entscheid der AHV nicht einverstanden, ist es relativ einfach, dagegen vorzugehen. Anders jedoch bei der Pensionskasse: Die erste Schwierigkeit liegt darin, dass die Pensionskasse ihren Entscheid nicht begründen muss. Vielfach wird Ihnen lediglich mitgeteilt, welche Leistung Sie erhalten. Wie die Leistung berechnet wurde, bleibt aber unklar. Auch fehlen Hinweise, was Sie bis wann unternehmen müssen, wenn Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden ist.