Probleme mit der Pensionskasse
Rechtsratgeber
GrundlageUnterdeckung bei der Pensionskasse
Eine Unterdeckung liegt vor, wenn das Vermögen der Pensionskasse nicht ausreicht, um alle aktuellen und künftigen Leistungen zu decken.
Von Unterdeckung einer Pensionskasse wird gesprochen, wenn das aktuell verfügbare Vermögen nicht ausreicht, um alle aktuellen und künftigen Leistungen zu decken. Dieser sogenannte Deckungsgrad wird in Prozenten angegeben. Bei weniger als 100% besteht eine Unterdeckung.