Per 1. Januar 2021 wurde in der beruflichen Vorsorge ein neuer Schutz für ältere Arbeitnehmer geschaffen. Danach haben Versicherte, ab dem 58. Altersjahr, bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber die Möglichkeit, weiterhin bei der angestammten Pensionskasse zu bleiben und sich damit eine Rente zu sichern. Im Reglement kann die Kasse dieses Recht bereits ab dem 55. Altersjahr vorsehen.