Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) 1995 ist in der beruflichen Vorsorge das Prinzip der vollen Freizügigkeit umgesetzt: Bei jedem Austritt aus einer Arbeitsstelle erhält der Arbeitnehmer von der Pensionskasse alle Sparbeiträge, die für ihn einbezahlt wurden - und zwar samt Zinsen. Die Höhe des Guthabens, welches ausbezahlt werden muss, ist allerdings schwer zu bestimmen. Es gibt verschiedene Varianten, um die Austrittsleistung zu berechnen.