Stellenwechsel / Freizügigkeit
Rechtsratgeber
GrundlageDie Freizügigkeits- oder Austrittsleistung
Die Freizügigkeits- oder Austrittsleistung ist der Betrag, den man bei einem Stellenwechsel aus der Pensionskasse mitnimmt.
Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) 1995 ist in der beruflichen Vorsorge das Prinzip der vollen Freizügigkeit umgesetzt: Bei jedem Austritt aus einer Arbeitsstelle erhält der Arbeitnehmer von der Pensionskasse alle Sparbeiträge, die für ihn einbezahlt wurden - und zwar samt Zinsen. Die Höhe des Guthabens, welches ausbezahlt werden muss, ist allerdings schwer zu bestimmen. Es gibt verschiedene Varianten, um die Austrittsleistung zu berechnen.