Gebundene Vorsorge 3a
Rechtsratgeber
GrundlageBegünstigung gebundene Vorsorge Säule 3a im Todesfall
Anspruchsberechtigt für Säule-3a-Guthaben ist im Erlebensfall der Vorsorgenehmer. Stirbt er vor dem Bezug, gilt die gesetzliche Begünstigungsregelung.
Im Erlebensfall sind die Vorsorgenehmer selber die Anspruchsberechtigten.