Gebundene Vorsorge 3a
Rechtsratgeber
GrundlageEinzahlungsberechtigte Personen Säule 3a
Für die Säule 3a einzahlungsberechtigt sind alle Personen, die ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen. Auch Stellenlose und IV-Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen einzahlen.
Grundsätzlich ist für den Aufbau der Säule 3a ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen Voraussetzung. Ob man dieses als Arbeitnehmer oder als Selbständigerwerbender erzielt, ist nicht von Bedeutung. Auch das Pensum (Voll- oder Teilzeit) spielt keine Rolle.