Gebundene Vorsorge 3a
Rechtsratgeber
MustertextMusterbrief für die Auflösung des Vorsorgekontos ab Alter 59/60
Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters können Sie die gebundene Säule 3a regulär auflösen.
Sie können diesen Brief verwenden, wenn Sie
das Vorsorgekonto 3a definitiv auflösen und auszahlen lassen wollen
weniger als 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter stehen oder
das AHV-Alter erreicht oder überschritten haben