Private Vorsorge der 3. Säule

Gebundene Vorsorge 3a

Vermögensanlagen in der gebundenen Säule 3a sind grundsätzlich für die Altersvorsorge reserviert und können demzufolge - abgesehen von wenigen Ausnahmen - frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters bezogen werden. Als Gegenleistung für diese langfristige Bindung werden den Vorsorgesparern beim Aufbau wie auch beim Bezug der Vorsorgegelder Rendite- und steuerliche Vorteile geboten.