Lebens- und Rentenversicherungen allgemein
Rechtsratgeber
GrundlageAnzeigepflicht und Anzeigepflichtverletzung bei der Lebensversicherung
Der Antragsteller muss den Versicherungsantrag vollständig und richtig ausfüllen. Ansonsten begeht er eine Anzeigepflichtverletzung, welche die Versicherung zur Kündigung berechtigt.
Der Antragsteller muss den Versicherungsantrag vollständig und richtig ausfüllen. Wichtig sind alle für die Risikobeurteilung erheblichen Tatsachen, soweit sie bekannt sind oder bekannt sein müssten. Man kann davon ausgehen, dass die Fragen des Versicherers mögliche Gesundheitsgefährdungen betreffen. Darum sind sie für den Versicherungsvertrag relevant.