Lebens- und Rentenversicherungen allgemein
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsurteil zur Kenntnisnahme der allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB
Die AVB sind Vertragsbestandteil des Versicherungsvertrags, wenn der Versicherungsnehmer auf dem Antragsformular deren Erhalt bestätigt hat.
BGE 4A_47/2015 vom 2.6.2015: Bestätigt der Versicherungsnehmer auf dem Antragsformular, die allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten zu haben, so bestätigt er, dass er eine zumutbare Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.