Lebens- und Rentenversicherungen allgemein
Rechtsratgeber
GrundlageLebensversicherung: Police und AVB
Die Police und die allgemeinen Versicherungsbedingungen bilden den Versicherungsvertrag. Sie enthalten die versicherten Leistungen und allfällige Ausschlüsse.
Sobald eine Versicherungsgesellschaft den Antrag angenommen hat, stellt sie dem Versicherungsnehmer eine Police zu. Diese bildet zusammen mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) den Versicherungsvertrag. Für die Versicherungsleistung ist verbindlich, was in diesen Dokumenten steht.