Lebens- und Rentenversicherungen allgemein
Rechtsratgeber
GrundlageNicht garantierte Überschüsse bei Lebensversicherungen
Bei Ablauf von klassischen Lebensversicherungen können neben den garantierten Erlebensfallleistungen auch Überschüsse ausbezahlt werden. Diese sind jedoch nie garantiert. *
Garantierte Erlebensfallleistungen werden bei Vertragsablauf in jedem Fall ausbezahlt. Dazu kommen allenfalls Überschüsse, deren Höhe vom Geschäftsverlauf der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig sind. Die Überschüsse, die Ihnen oft vor Vertragsabschluss angegeben werden, sind nur Prognosen. Es bleibt offen, ob die Gesellschaft ihre Prognoseziele einhalten kann oder nicht. Bereits aufgelaufene und bestätigte Überschussanteile sind garantiert.