Lebens- und Rentenversicherungen allgemein
Rechtsratgeber
GrundlageVorzeitige Kündigung des Lebensversicherungsvertrags
Die Auflösung einer bestehenden Lebensversicherung ist grundsätzlich vor Vertragsende jederzeit möglich, jedoch mit finanziellen Verlusten verbunden.
Die vorzeitige Auflösung einer Lebensversicherung nennt sich Rückkauf und ist jederzeit möglich, jedoch meist mit einer finanziellen Einbusse verbunden. Auf jeden Fall geschuldet ist die erste Jahresprämie. Zurückbezahlt wird der aktuelle Rückkaufswert der Police. Je kürzer die Dauer zwischen Vertragsabschluss und -auflösung, desto tiefer ist der Rückkaufswert.