Nebst der intensiven Suche nach einer neuen Stelle müssen sich Arbeitslose in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens alle zwei Monate zu einem Beratungs- und Kontrollgespräch beim RAV einfinden. Bei dieser Gelegenheit werden insbesondere die geleisteten Stellenbemühungen überprüft. Wochenaufenthalter können das RAV am Wohn- oder Arbeitsort besuchen.