Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld
Rechtsratgeber
GrundlageKontrollvorschriften für Arbeitslose
Arbeitslose müssen alle Termine und Beratungsgespräche beim RAV wahrnehmen
Nebst der intensiven Suche nach einer neuen Stelle müssen sich Arbeitslose in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens alle zwei Monate zu einem Beratungs- und Kontrollgespräch beim RAV einfinden. Bei dieser Gelegenheit werden insbesondere die geleisteten Stellenbemühungen überprüft. Wochenaufenthalter können das RAV am Wohn- oder Arbeitsort besuchen.