Arbeitslosentaggeld
Rechtsratgeber
GrundlageAllgemeine Wartefrist in der ALV
Der Anspruch auf Arbeitslosentaggeld beginnt in der Regel erst nach einer kurzen Wartefrist.
Grundsätzlich wird das erste Arbeitslosentaggeld erst nach einer allgemeinen Wartezeit entrichtet. In dieser Zeit gibt es also noch kein Geld, obwohl Sie bereits alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen müssen. Die Wartetage werden aber nicht als Taggeldbezug angerechnet und sind während der zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug nur einmal zu bestehen.