BGE C_231/03 vom 25.03.2004: Wartetage sind bei Zwischenverdiensten wertmässig, d.h. mit Taggeldern und nicht mit kontrollierten Tagen zu tilgen. Darunter ist zu verstehen, dass den Versicherten nur Wartetage angerechnet werden können, für welche ihnen volle Taggelder zustünden. Zu prüfen ist mit andern Worten jeweils, wie viele volle Taggelder in einer Kontrollperiode trotz Zwischenverdienst hätten bezogen werden können.