Arbeitsmarktliche Massnahmen der Arbeitslosenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageAusbildungszuschüsse
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die ALV Ungelernten eine Berufsausbildung ermöglichen.
Die ALV kann Ihnen Zuschüsse an eine maximal dreijährige anerkannte Ausbildung gewähren, wenn Sie mindestens 30 Jahre alt sind und über keine abgeschlossene berufliche Ausbildung verfügen oder wenn es in Ihrem angestammten Beruf kaum mehr möglich ist, eine Stelle zu finden. Keine Ausbildungszuschüsse erhalten Absolventen einer Hochschule oder höheren Fachschule.