Arbeitsmarktliche Massnahmen der Arbeitslosenversicherung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zum Abbruch der vorübergehenden Beschäftigung durch die arbeitslose Person
Der Abbruch einer zumutbaren Beschäftigungsmassnahme führt zu Einstelltagen wegen Missachtung einer Weisung des RAV.
BGE 125 V 360: Wer eine zumutbare vorübergehende Beschäftigung ohne zureichenden Grund vorzeitig abbricht, verliert wegen Nichtbefolgens von Weisungen des Arbeitsamtes die Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung. Die Einstellung erfolgt nicht aufgrund selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Die Unterscheidung ist wichtig, da die Nichtbefolgung einer Weisung in der Regel weniger Einstelltage zur Folge hat als die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit.