Arbeitsmarktliche Massnahmen der Arbeitslosenversicherung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zu ALV-finanzierten Kursen
Zwei Urteile zu Kurskosten.
BGE 126 V 514: Es besteht kein Anspruch auf Kursauslagenersatz für eine arbeitsmarktliche Massnahme, welche über das Ende der ersten Rahmenfrist für den Leistungsbezug hinaus andauert, wenn der versicherten Person keine zweite Rahmenfrist für den Leistungsbezug eröffnet werden kann.