Wenn Sie Ihren ALV-Taggeldanspruch ausgeschöpft und Ihr Vermögen bis zu einem definierten Freibetrag aufgebraucht haben, können Sie Sozialhilfe beziehen. Scheuen Sie sich nicht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Recht auf Hilfe in einer Notlage ist in der Bundesverfassung geregelt.