Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug dauert immer 2 Jahre, der Taggeldanspruch kann jedoch früher enden. Sie sind dann sogenannt ausgesteuert. Ebenfalls ausgesteuert sind Sie, wenn Ihre Rahmenfrist für den Leistungsbezug abgelaufen ist, obwohl Sie noch Resttaggelder übrig hätten. Die nicht bezogenen Taggelder verfallen mit dem Ende der Rahmenfrist.