Sobald Sie den Ihnen maximal zustehenden Taggeldanspruch ausgeschöpft haben, erhalten Sie keine weiteren Leistungen der Arbeitslosenversicherung mehr, auch wenn die Rahmenfrist für den Leistungsbezug noch andauert. Sie sind dann sogenannt ausgesteuert. In Ausnahmefällen lebt der Anspruch in der gleichen Rahmenfrist für den Leistungsbezug wieder auf, wenn Sie während der restlichen Laufdauer der Rahmenfrist eine bestimmte Altersschwelle erreichen (25 oder 55), ein Kind bekommen oder eine IV-Rente erhalten und daraus einen erhöhten Taggeldanspruch zugute haben.