Kurzarbeit
Rechtsratgeber
GrundlageWas heisst Kurzarbeit?
Unter Kurzarbeit versteht man eine vorübergehende Arbeitszeitreduktion aus wirtschaftlichen Gründen.
Kurzarbeit ist eine wirtschaftlich bedingte, unvermeidbare und vorübergehende Reduktion der vertraglichen Arbeitszeit um mind. 10 % für alle oder Gruppen von Arbeitnehmern in einem Unternehmen. Zweck der Kurzarbeit ist die Erhaltung der Arbeitsplätze. Kurzarbeit kann unterschiedliche Ausmasse annehmen: Von der linearen Kürzung der täglichen Arbeitszeit bis hin zur monatelangen Schliessung des Betriebes oder einzelner Abteilungen, ist alles möglich. Der Arbeitsausfall muss kontrollierbar sein. Der Betrieb muss also über eine individuelle Arbeitszeiterfassung verfügen.