Kurzarbeit
Rechtsratgeber
GrundlageWer hat Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung?
Mit wenigen Ausnahmen haben alle von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung der Arbeitslosenversicherung.
Wenn Sie als Arbeitnehmer*In von Kurzarbeit betroffen sind, haben Sie selbst dann Anspruch auf Leistungen aus der ALV, wenn Sie die 12 Monate Beitragszeit an die ALV nicht erfüllt haben.