Bundesgerichtsentscheid zur Form der Beschwerde gegen Einstelltage
Die Kantone bestimmen, ob eine Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht gegen den Entscheid der Arbeitslosenversicherung mit einer E-Mail eingereicht werden kann oder nicht.
BGE 8C_455/2016 vom 10.2.2017: Ein Stellensuchender erhob Einsprache gegen Einstelltage wegen ungenügender Arbeitsbemühungen. Die kantonale Amtsstelle wies die Einsprache ab. Der Mann legte dagegen Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht ein. Dies am letzten Tag der Frist um 23.52 Uhr und zwar per E-Mail mit elektronischer Signatur. Auf diese Beschwerde trat das kantonale Versicherungsgericht nicht ein, weil elektronische Eingaben gemäss kantonaler Gesetzgebung nicht vorgesehen seien. Das Bundesgericht schützte die kantonale Prozessregelung im Bereich der Sozialversicherungen, wonach elektronische Eingaben von Beschwerden in diesem Kanton gesetzlich nicht geregelt sind und betonte die kantonale Regelungshoheit.