Wenn Sie mit einem Entscheid des RAV, der Arbeitslosenkasse oder der kantonalen Amtsstelle nicht einverstanden sind, haben Sie Anspruch auf eine anfechtbare Verfügung. Darin wird der Entscheid begründet, ausserdem werden Sie auf Ihre Einsprachemöglichkeiten aufmerksam gemacht (= Rechtsmittelbelehrung).