Das Arbeitslosengesetz enthält eigene Strafbestimmungen. Schwindler, die mit irgendwelchen Tricks Leistungen der Arbeitslosenversicherung für sich oder andere erschleichen, können mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belegt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn man absichtlich unwahre Angaben macht oder einen Zwischenverdienst oder ein Ersatzeinkommen wie etwa Krankentaggelder oder Altersleistungen verschweigt, um mehr Arbeitslosenentschädigung zu erhalten.