Die Versicherung zahlt 80 % des anrechenbaren Verdienstausfalls (von max. CHF 12'350 pro Monat; Stand 2024). Für jeden Monat wird eine Karenzzeit von höchstens drei Tagen abgezogen, die der Arbeitgeber selbst tragen muss. Innerhalb von zwei Jahren dürfen höchstens 6 Monate Schlechtwetterentschädigung ausgerichtet werden.