Die Versicherung zahlt 80 % des anrechenbaren Verdienstausfalls (von maximal 12’350 Franken pro Monat; Stand 2025). Für jeden Monat wird eine Karenzzeit von höchstens drei Tagen abgezogen, die der Arbeitgeber selbst tragen muss. Innerhalb von zwei Jahren dürfen höchstens sechs Monate Schlechtwetterentschädigung ausgerichtet werden.