Spezialfälle in der ALV
Rechtsratgeber
GrundlageALV: Stellensuche im Ausland?
Unter diesen Voraussetzungen können Sie sich zur Stellensuche ins Ausland begeben.
Als Schweizer oder EU- bzw. EFTA-Bürger können Sie gestützt auf das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA auch eine Stelle im europäischen Ausland suchen und für eine gewisse Zeit weiterhin Arbeitslosengeld aus der Schweiz beziehen. Dies wird Leistungsexport genannt.