Spezialfälle in der ALV
Rechtsratgeber
GrundlageArbeitslos nach der Lehre
Für Personen, die unmittelbar nach Lehrabschluss arbeitslos werden, gelten komplizierte Regeln
Wer unmittelbar nach der Lehre arbeitslos wird, hat in der Regel Anspruch auf 200 Taggelder. Die Höhe des Taggeldes berechnet sich aufgrund des Pauschalansatzes für Absolventen einer Berufslehre, es sei denn, der Lehrlingslohn ist höher gewesen. Der Pauschalansatz beträgt CHF 127 pro Tag. Davon werden 80% als Taggeld ausbezahlt. Pro Werktag wird also ein Taggeld von CHF 101.60 bezahlt.