Spezialfälle in der ALV
Rechtsratgeber
GrundlageArbeitslos nach selbständiger Tätigkeit
Auch nach vorübergehender Selbständigkeit kann unter Umständen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Als Selbständigerwerbender sind Sie grundsätzlich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und bezahlen auch keine ALV-Beiträge. Wenn Sie vorher angestellt waren und nur für relativ kurze Zeit einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgingen, können Sie dank verlängerter Rahmenfristen dennoch Arbeitslosengelder beziehen. Es sind zwei Situationen zu unterscheiden.