Als Selbständigerwerbender sind Sie grundsätzlich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und bezahlen auch keine ALV-Beiträge. Wenn Sie vorher angestellt waren und nur für relativ kurze Zeit einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgingen, können Sie dank verlängerter Rahmenfristen dennoch Arbeitslosengelder beziehen. Es sind zwei Situationen zu unterscheiden.