Spezialfälle in der ALV
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zur arbeitgeberähnlichen Stellung bei der ALV
Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung und ihre Ehegatten haben bei Stellenverlust keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
BGE 123 V 234: Ein Arbeitnehmer mit arbeitgeberähnlicher Stellung kann keine Arbeitslosenentschädigung beanspruchen, wenn ihm die Aktiengesellschaft zwar gekündigt hat, er aber nach wie vor als Alleinaktionär und einziger Verwaltungsrat der Gesellschaft amtet.