Sind Sie gezwungen, eine Arbeit zu suchen, weil Ihre Ehe geschieden oder getrennt wurde oder wegen Tod oder Invalidität Ihres Ehegatten, dann sind Sie von der Erfüllung der Beitragszeit befreit. Sie können also für eine kurze Zeit (max. 90 Taggelder) Arbeitslosenentschädigung beziehen, obwohl Sie vorher nicht berufstätig waren. Das gleiche gilt auch wenn bei Ihnen eine Invalidenrente wegfällt, oder wenn Sie ähnliche Gründe geltend machen können.