Als Zwischenverdienste gelten alle Jobs (Vollzeit oder Teilzeit), die Sie während der Arbeitslosigkeit annehmen und die einen Lohn einbringen, der tiefer ist als das Ihnen zustehende Taggeld. Sobald Sie gleich viel oder mehr verdienen als das Taggeld ausmacht, handelt es sich nicht um einen Zwischenverdienst sondern um eine zumutbare Arbeit. Sie gelten dann nicht mehr als arbeitslos.