Wenn Ihr Arbeitgeber Mobbing duldet, verstösst er gegen seine Fürsorgepflicht und verletzt die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz im Arbeitsgesetz. In solchen Fällen können Sie sich ans kantonale Arbeitsinspektorat wenden und um Rat und Intervention bitten (Ihre Anzeige wird vertraulich behandelt).